Stückgutverladung
In der Logistik wird alles als Stückgut bezeichnet, was einzeln am Stück transportierbar ist. Bei der Stückgutverladung werden Gebinde, wie zum Beispiel beladene Paletten, Kisten, einzelne Maschinen oder Anlagenteile, Papier-, Blech- oder Kabelrollen sowie Fässer bewegt. Werden Gase oder Flüssigkeiten ohne eigenes Behältnis in ein Transportfahrzeug gepumpt, so handelt es sich nicht um Stückgutverladung.
Stückgutverladung erfolgte früher in Stückgutwaggons
Sofern sie nicht verpackt sind, gelten Kohle, Getreide, Sand oder vergleichbare Stoffe als Saug- oder Schüttgut. Die Stückgutverladung erfolgte in früheren Zeiten in Stückgutwaggons und Stückgutschiffen. Heute werden Container, die durch unterschiedliche Verkehrsmittel transportierbar sind, zur Stückgutverladung verwendet. Das Stückgut hat meist ein Gewicht zwischen 50 kg und 2500 kg und wird in der Regel mit vielen anderen Sendungen zusammen transportiert, da oftmals nur ein Teil der Fahrzeugnutzlast und des Volumens ausgenutzt wird. Besteht eine Kundenlieferung aus mehreren einzelnen Teilen, so werden diese zur besseren Stückgutverladung zu größeren Packstücken zusammengefasst, zum Beispiel durch Verpackung in Kartons. Diese Kolli werden dann als einzeln zu handhabende Stücke verladen.
Nach dem Entladen kann eine erste Vollständigkeitsprüfung durchgeführt werden
Auf dem Frachtbrief wird dann die Anzahl der Kolli angegeben, welche vom Spediteur beim Aufladen überprüft wird, da dieser für verloren gegangene Ware haftet. Nach dem Entladen kann eine erste Vollständigkeitsprüfung der Sendung durchgeführt werden, indem sie mit der Anzahl der Kolli auf dem Lieferschein verglichen wird.