a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
y
z

Informationen zu FCL (Full Container Load)

Im Frachtcontainerverkehr wird unterschieden zwischen Vollcontainer- und Teilcontainerladungen. Die international übliche Bezeichnung für einen Vollcontainer lautet FCL (Full Container Load). Die Full Container Load wird vom Ablader gepackt. Anschließend folgt die Übergabe des voll beladenen Containers an den Verfrachter.

Es handelt sich also um einen Haus-zu-Haus-Verkehr des gesamten Behälters. Die Bezeichnung FCL ist nicht nur auf den Schiffsverkehr beschränkt. Full Container Load erstreckt sich ebenso auf den Stückguttransport per Lkw, sowie im intermodalen Verkehr per Flugzeug oder Güterzug.

Zuladungen bei FCL nicht möglich

Full Container Load (FCL) wird anders gehandhabt als Less Container Load (LCL), wobei ein genormter Frachtcontainer mit unterschiedlichem Stückgut teilbeladen wird. Beim FCL übernehmen die Reedereien einen bereits vollbeladenen Container vom Ablader zur Verfrachtung, der von der Zollbehörde verplombt wurde. Somit erfolgt keine Zusammensetzung der Lieferung. Full Container Load (FCL) erweist sich für Spediteure in der Regel als unwirtschaftlich. Der Grund liegt an nicht erlaubten Zuladungen, die für gewöhnlich in genormten Bereichen grundsätzlich erlaubt sind. Dieser Umstand verhindert eine weitere Erzielung von Einnahmen.

Hohe Sicherheit durch Verplombung

In der Beladung von FCL liegt die Verantwortung beim Absender, für die Entladung haftet jedoch der Empfänger für die Ware. Im internationalen Güterverkehr gewinnt Full Container Load (FCL) zunehmend an Bedeutung, was nicht zuletzt an der vorgeschriebenen Verplombung liegt.

Dadurch lassen sich kriminelle Akte, wie beispielsweise Güterschmuggel ins Ausland, Drogen- oder gar Menschenhandel eindämmen und verhindern. Die Transitländer sind in dieser Hinsicht keinerlei Gefahr ausgesetzt.