Vollcontainer
Im Containerverkehr unterscheidet man zwischen Ladungen als Vollcontainer oder Teilcontainer. International ist für einen Vollcontainer die Bezeichnung FCL für „full container load“ gebräuchlich. Ein Vollcontainer ist vom Ablader gepackt und wird voll beladen an den Verfrachter übergeben. Der Ort der Anlieferung ist der Stapelplatz am Kai, der Container-Yard.
Vollcontainer nicht nur im Schiffverkehr
Von dort aus übernimmt der Beförderer den Vollcontainer und stellt ihn nach computergesteuertem Plan zur Verschiffung bereit. Dadurch wird er unmittelbar auf seinem richtigen Stellplatz auf dem Schiff verladen. Ein Vollcontainer erstreckt sich nicht allein auf den Schiffsverkehr, sondern auch auf den Stückgutverkehr per Lastwagen oder beim Transport per Flugzeug oder Eisenbahn. Im Gegensatz zum LCL, wo Stückgut, also unterschiedliche Teilbeladungen in einem genormten Frachtcontainer unterkommen, übernimmt beim FCL die Reederei vom Ablader einen von der Zollbehörde verplombten Vollcontainer zur Verfrachtung. Da bei Full Container Loads keine Zuladungen erlaubt sind, können keine weiteren Einnahmen erzielt werden, sodass Vollcontainer für Spediteure unwirtschaftlich sind.
Verantwortung bei der Beladung liegt beim Absender
Jedoch liegt die Verantwortung in der Beladung beim Absender und für die Entladung beim Empfänger. Vollcontainer haben im internationalen Güterverkehr den Vorteil, dass ihre vorgeschriebene Verplombung den Güterschmuggel, aber auch den Menschenhandel eindämmen kann. Daher sind die Transitländer, durch die der Vollcontainer transportiert wird, in dieser Hinsicht keinen Gefahren ausgesetzt.