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Informationen zu Gefahrguttransporte

Unter die Bezeichnung Gefahrguttransport fallen sämtliche Materialien, die aufgrund ihrer Eigenschaften während eines Transportes zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden können. Auch Substanzen, die während der Versendung eine Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben von Mensch und Tier darstellen können, fallen unter diesen Begriff. Eine der Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Gefahrguttransport schreibt die Anbringung einer sogenannten Bezettelung vor. Am Transportfahrzeug ist eine orangefarbene sowie rechteckige Warntafel anzubringen, die Auskunft über die Zusammensetzung der Materialien des Transportes erteilt. Mit diesen Informationen soll die schnelle Einleitung von Gegenmaßnahmen im Falle eines Unfalles gewährleistet werden.

Nicht jeder Lkw-Fahrer einer Spedition ist berechtigt, einen Transport von Gefahrengut durchzuführen. Ohne Einschränkungen ist dies nur durch eine fünfjährige Qualifikation und dem damit verbundenen Erwerb der ADR-Bescheinigung möglich. Eine besondere ADR-Bescheinigung wird auch für Fahrzeuge benötigt, die Gefahrgut befördern. Eine Spedition, die sich mit dieser Art von Transporten befasst, benötigt in der Regel einen Gefahrengutbeauftragten. Allerdings sieht die Gefahrengutbeauftragtenverordnung auch die Möglichkeit von Befreiungen vor.

Ein Gefahrenguttransport kann sowohl an Land als auch über Wasser oder durch die Luft erfolgen. Unterschiedliche Kriterien, so auch die Entfernung zwischen Start- und Zielort, geben den Ausschlag, welcher Transportweg für das jeweilige Gefahrgut gewählt werden sollte. Federführend für die Bewertung von Gesundheitsgefahren im Gefahrguttransport ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Gefährliche Chemikalien beispielsweise können auf nahezu allen Transportwegen befördert werden. Um eine Minimierung von Gesundheitsrisiken zu erreichen, müssen die Stoffe entsprechend verpackt werden. Stimmig müssen Logistikkonzept sowie Verkehrslenkung sein und auch die Qualitätsüberwachung muss lückenlos erfolgen.

Die Sicherheitsvorschriften für Gefahrenguttransporte als Seefracht sollen die dort speziellen Risiken für den Menschen und auch die Umwelt senken. Transporte von gefährlichen Gütern nach Nord- und Nordosteuropa erfolgen häufig über Fähren, die sogenannten RoRo-Schiffe. Besonders hohe Risiken können bei einem gemeinschaftlichen Transport von Gefahrgütern und Passagieren auftreten. Durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen soll bei einer solchen Seefracht der Schutz der Mitreisenden gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk legt das BFR bei Gefahrenguttransporten über Wasser auf begaste Ladungen. Aus Gründen der Hygiene werden viele Güter mit giftigen Gasen präpariert. Durch diesen Vorgang steigt die Gefahr von Gesundheitsgefährdungen und dieser muss entsprechend entgegengewirkt werden.