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Die neue Incoterms 2010

Die Incoterms wurden von der ICC (Internationale Handelskammer), entwickelt und 1936 eingeführt. Die Incoterms werden regelmäßig aktualisiert und modifiziert. Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert.

Die Incoterms bestimmen die Art und Weise des Transportvorgangs. Sie legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer und welche der Käufer zu tragen hat. Des Weiteren bestimmen die Incoterms wer das finanzielle Risiko zu tragen hat, wenn ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware zu verzeichnen ist.

Incoterms haben keine rechtskräftige Gültigkeit. Sie werden erst dann rechtskräftig wenn eine eindeutige Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer der Ware besteht. Um rechtskräftig zu sein, muss im Vertrag z. B. erwähnt sein „FOB gemäß Incoterms 2010“, wobei die Jahreszahl auf die jeweilige Version der Incoterms verweist. Sonderbestimmungen die in einzelnen Verträgen vereinbart werden sind den Incoterms übergeordnet. Differenzen, die gerichtlich zu regeln sind, können nur unter Vorlage des Vertrags entschieden werden.

Die Ortsangabe ist Grundlage der Incoterms. Sie können genau (Adresse) oder variabel (beispielsweise ein Hafenrevier) sein. Die Angabe der Incoterms im Vertrag ist freiwillig und wird meist durch eines der Kürzel oder der englischen Bezeichnung verdeutlicht. Der Zollwert wird meist durch die Angabe der Lieferbedingung ermittelt, welche die Grundlage hierfür bilden.

Am 1. Januar 2011 treten die neuen Incoterms 2010 in Kraft. Sie sind seit dem 3. Quartal 2010 veröffentlicht. Eine wesentliche Änderung besteht in der Anzahl der Klauseln. Die Incoterms 2000 beinhalten 13, die Incoterms 2010 hingegen umfassen nur noch 11 Klauseln. 7 der 2010er Klauseln sind multimodal und 4 nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar.