a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
l
m
n
o
p
q
r
s
t
u
v
w
x
y
z

Informationen zum Binnenverkehr

Der Begriff Binnenverkehr definiert sich durch die Gesamtzahl der Verkehrsvorgänge innerhalb einer bestimmten Verkehrszelle. Start- und Zielpunkt, auch als Quelle und Senke bekannt, müssen sich innerhalb dieses Netzes befinden.

Mit dem Ziel einen homogenen Verkehrsmarkt zu erschaffen, hat das Europäische Parlament eine umfangreiche Rechtsgrundlage gebildet, die eine Erleichterung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gewährleisten soll. In einem ersten Ergebnis, das den Straßengüterverkehr betraf, wurden die Harmonisierung sowie das gegenseitige Anerkennen der ausgearbeiteten Regeln hinsichtlich der Berufszulassungen festgelegt. Des Weiteren wurde die Öffnung des Güterverkehrmarktes beschlossen. Dieser Vorgang verlief jedoch sehr zögerlich. Erst im Oktober 1993 war es für eine Spedition möglich, den uneingeschränkten Zugang zu den EU-Gebieten zu erhalten. Im Binnenverkehr ist auch der Transport von gefährlichen Gütern enthalten. Eine Sicherheitsbestimmung verpflichtet jede Spedition, die sich mit dieser Art von Transporten befasst, einen oder mehrere Sicherheitsberater zur Reduzierung der Risiken zu benennen.

Auch für die Seefracht wurden vom Europäischen Parlament neue Rechtsgrundlagen geschaffen. Ein primäres Ziel dabei ist die Freihaltung der großen Schifffahrtsrouten für alle Marktteilnehmer. Der Grundsatz eines freien Dienstleistungsverkehrs wurde in ein so genanntes ‚Seeverkehrspaket’ eingebracht. Damit soll die Union vor unlauterem Wettbewerb durch Handelsflotten einiger Drittländer geschützt werden. Durch die Liberalisierung der Seekabotage im Januar 1993 besteht für Frachtschiffe von nichtansässigen Reedern die Möglichkeit des freien Seezugangs, wenn sie in einem EU-Mitgliedsstaat verzeichnete Wasserfahrzeuge betreiben. Eine andere Verordnung für Seefracht wurde im Oktober 1986 angenommen. Diese bezog sich auf Anwendung der Wettbewerbsregeln im internationalen Seeverkehr. Damit wurden unter anderem auch Frachtschiffe vor unlauterem Wettbewerb und restriktiven Praktiken durch Dritte geschützt.

Eine weitere Grundlage für den Binnenverkehr erarbeitete das Europäische Parlament hinsichtlich der Steuerharmonisierung innerhalb der EU. Neben einer Einigung über die Mehrwertsteuer in Verkehrsbereichsleistungen wurde sich auf eine Richtlinie für Verbrauchssteuern auf Mineralöle geeinigt. Somit wurde im Oktober 1992 auf diesen Gebieten eine gewisse Übereinstimmung erzielt. In einer weiteren Richtlinie vom Juni 1999 erfolgte die Erhebung beziehungsweise Festlegung von Gebühren für die Nutzung bestimmter Verkehrswege in der EU. Dieser Leitfaden sieht unter anderem Mindest- und Höchstsätze für das Befahren von Schnellstraßen und Autobahnen sowie Tunnels, Brücken und Gebirgspässen vor. Das Ziel soll wiederum der Abbau von Wettbewerbsnachteilen sein.