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Frachtberechnung Seefracht

In der Frachtberechnung von Seefracht spielen viele Faktoren eine Rolle. Grundsätzlich erfolgt die Frachtberechnung der Seefracht auf Basis von Cbm oder Tonne, also Volumen oder Gewicht. In der Frachtberechnung wird dafür die Abkürzung M/G verwendet. Dabei hängt es davon ab, welche Kenngröße von beiden überwiegt. Verfügt die Seefracht über ein Volumen von 6 Cbm, wiegt jedoch nur eine Tonne, so erfolgt die Frachtberechnung auf Volumenbasis. Weitere Faktoren, die in die Frachtberechnung von Seefracht einfließen sind diverse Gebühren, zum Beispiel Verzollung, Umfuhr-, Hafen, Entladungs- oder Sicherheitsgebühr. Auch bei der Berechnung der Gebühren ist das Verhältnis von Volumen zu Gewicht entscheidend.

Häufig verwendete Kenngrößen und Kürzel

Die einzelnen Kennzahlen zur Frachtberechnung von Seefracht sind in englischer Sprache vereinheitlicht und international verständlich. So steht die Abkürzung „B.A.F.“ für „bunker adjustment factor“ und bezeichnet einen Treibstoffkostenausgleich. Das Kürzel „C.A.F“ bedeutet hingegen „currency adjustment factor“ und wird für den Ausgleich von Wechselkursschwankungen einberechnet. Die „congestion surcharge“, kurz C/S steht für den Zuschlag für Wartezeit in Seehäfen. Die Umschlagskosten für Vollcontainer werden als „container service charge“, der C.S.C bezeichnet. Wird ein Container nicht in einer bestimmten kostenfreien Zeit im Hafen abgenommen, ist die sogenannte „demurrage“ die Containermiete fällig, die „detention“ hingegen, wenn der Container nicht in einer bestimmmten kostenfreien Frist leer zurück geliefert wird. Die „LCL Service Charge“ sind die Gebühren zum Be- oder Entladen eines Sammelcontainers.