Fracht-Transport im Container
Sparen Sie Transportkosten bei der Verschiffung von Waren im Container nach oder aus Brasilien.
Ihr Partner für Brasilien Import / Brasilien Export
Mit unserer Beratung und Planung kommen Ihre Waren sicher und termingerecht an, während Sie zudem noch Kosten sparen können. Durch die Option des Sammeltransports lohnen sich auch kleine Mengen und Spezialcontainer bieten die Möglichkeit, Gefahrgut oder verderbliche Waren sicher und zuverlässig zu transportieren. Ganz gleich, was Sie per Seecontainer nach Brasilien verschiffen wollen, wir sind Ihr Ansprechpartner dafür und leisten dabei jede erdenkliche Unterstützung.
Brasilien ist das größte und bevölkerungsreichste Land Südamerikas, zudem belegt der Staat im weltweiten Vergleich den fünften Rang in puncto Fläche und Einwohnerzahl. Hinzu kommt, dass Brasilien über 37 große Häfen beheimatet. Diese befinden sich unter anderem in Belem, Fortaleza, Manaus, Rio de Janeiro, Salvador oder Vitoria. Transway liefert Ihre Seefracht in jedem gewünschten Hafen in Brasilien ab und kann diese auf Wunsch zum Empfänger weiterbefördern. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Team auf - gerne machen wir Ihnen ein passendes Angebot.
Unsere Anlaufhäfen in Brasilien
- Belo Horizonte (BRBHZ)
- Betim (BRBTI)
- Canoas (BRQNS)
- Curitiba (BRCWB)
- Itajaí (BRITJ)
- Itapoá (BRIOA)
- Manaus (BRMAO)
- Navigantes (BRNVT)
- Novo Hamburgo (BRQHV)
- Paranaguá (BRPNG)
- Pecém Pt/São Gonçalo do Amarante (BRPEC)
- Pôrto Alegre (BRPOA)
- Rio de Janeiro (BRRIO)
- Rio Grande (BRRIG)
- Salvador (BRSSA)
- Santos (BRSSZ)
- São Paulo (BRSAO)
- Suape (BRSUA)
- Vitoria (BRVIX)
Transport Ihrer Container nach Brasilien - kompetent und zuverlässig
Bei Transway erwartet Sie nicht nur eine fachkundige Beratung, die keine Fragen offen lässt, sondern ein umfassender Service in allen Bereichen, auf die es beim Überseetransport von oder nach Brasilien ankommt. Von der Transportplanung und der Erledigung sämtlicher Formalitäten über die sichere Verschiffung ist Transway bis hin zur Lieferung an den gewünschten Zielort ist Transway Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner, auf den Sie sich verlassen können.
Bestimmungen zur Einfuhr von Waren nach Brasilien
Der Außenhandel wird in Brasilien über das elektronische Erfassungssystem SISCOMEX überwacht und abgewickelt. SISCOMEX steht für „Sistema Integrado de Comércio Exterior“ und untersteht dem brasilianischen Ministerium für Entwicklung, Industrie und Außenhandel. Über dieses System erfolgt – je nach Art der zu importierenden Waren – die Beantragung einer automatischen oder nichtautomatischen Importlizenz, die sogenannte Licença de Importação. Beide Lizenzen haben eine Gültigkeit von 90 Tagen und die Ware muss sich noch vor Ablauf dieser Zeit bereits an Bord des Schiffes oder des Flugzeuges befinden.
Die automatische Importlizenz wird beantragt, nachdem die Waren im Exportland verschifft wurden, jedoch noch nicht in Brasilien angekommen sind. Hier sollte eine Bearbeitungszeit von etwa 10 Tagen eingeplant werden. Bei inkorrekt oder unvollständig eingereichten Lizenzanträgen ist mit weiteren Verzögerungen bei deren Bearbeitung zu rechnen.
Unterliegen die Waren der nichtautomatischen Lizenz, muss diese bereits im Exportland und noch vor der Warenverschiffung beantragt werden. Eine Beantragung der nichtautomatischen Importlizenz nach der Verschiffung ist hingegen nur in speziellen Fällen möglich – etwa im Falle von Importen, welche von der Nationalen Kommission für Wissenschaftliche und Technologische Entwicklung genehmigt werden. Bis eine nichtautomatische Lizenz ausgestellt wird, können bis zu 60 Tage vergehen.
Von der Lizenzpflicht ausgenommen sind:
- Waren, für die Zolllagerungsvereinbarungen getroffen wurden
- Warensendungen unter dem Zollregime der vorübergehenden Einfuhr
- Bestimmte Importe von Unternehmen in Exporthandelszonen
- Neue Ausrüstungen und Maschinen unter dem Zollregime der vorübergehenden Einfuhr zur wirtschaftlichen Nutzung
- Leasing- und Mietgegenstände
- Wieder eingeführte Materialien, welche zu wissenschaftlichen bzw. industriellen Test- oder Forschungszwecken ins Ausland verbracht wurden
- Industrielle Waren zur Einfuhr im Rahmen von Messen, Ausstellungen oder internationalen Kongressen
- Waren unter besonderen Zollregimen (spezielle Zolllager, Duty-free-Shops, gesichertes Lager)
- Spenden, außer Gebrauchtwaren
- Waren, für die Ermäßigte Einfuhrabgaben festgelegt wurden
- Warenteile und -ausstattung bei Vorliegen einer Sicherheit
- Gebrauchte Behälter, Verpackungsmaterial oder ähnliche Produkte, welche für Importwaren verwendet und unter den Zollregimen der vorübergehenden Einfuhr oder des Reimports eingeführt werden
Exporteuren ist zu empfehlen, rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung vom Importeur einzuholen, ob eine Lizenz benötigt wird und eine Proforma-Rechnung einzureichen ist. Nur auf Wunsch des Importeurs ist eine Legalisierung, d. h. eine international anerkannte Beglaubigung der Rechnung durch die zuständige Botschaft bzw. Generalkonsulat erforderlich
Handelsrechnungen
Zur Verzollung ist für alle Sendungen eine Rechnung erforderlich, die im Original vorliegen muss. Dabei müssen die zu importierenden Waren in englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache auf der Rechnung beschrieben sein. Zudem müssen die Angaben in der Importlizenz und in der Handelsrechnung exakt miteinander übereinstimmen. Konsularische Legalisierungen oder Handelskammerbescheinigungen werden hingegen nicht benötigt.
Wichtig:
Bezüglich der Stiftfarbe bestehen keine besonderen Bestimmungen für die rechtsverbindliche Unterschrift des Exporteurs auf der Rechnung. Allerdings kann bei der Verzollung unnötigen Verzögerungen vorgebeugt werden, wenn der Name des Unterzeichners sowie dessen Position im Unternehmen in Druckbuchstaben nach der Unterschrift angegeben werden.
Was den Import von Rohöl und seiner Derivate als Schüttgut betrifft, so können für eine Handelsrechnung mehrere Zollerklärungen ausgestellt werden. Die Zollbehörde fertigt, nachdem der Importeur die Zollerklärung gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Dokumenten dort eingereicht hat, eine beglaubigte Kopie der Handelsrechnung an. Der Importeur erhält das Original zurück.
Angaben, die in der Handelsrechnung enthalten sein müssen
- Name und Anschrift des Exporteurs sowie des Importeurs; falls zutreffend auch des Empfängers oder Käufers
- Exakte Warenbeschreibung mit allen Details und präzisier Handelsbezeichnung, sodass die Ware unmissverständlich identifiziert werden kann
- Marken, Nummern sowie Anzahl und Art der Kolli (Fässer, Kisten, Ballen etc.)
- Ursprungsland der Ware, also das Land der Herstellung bzw. des letzten substanziellen Fertigungsschritts. Bei Waren aus Deutschland: „País de origem: República Federal da Alemanha“
- Land, in dem die Ware erworben wurde (unabhängig von Herstellungs- und Ursprungsland)
- Herkunftsland: „País de procêdencia“ – das Land, in dem sich die Ware zum Kaufzeitpunkt befand
- Einheits- und Gesamtpreis jeder Ware; falls zutreffend: Art und Höhe eventueller Vergünstigungen oder Nachlässe
- Transportkosten sowie alle übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ware anfallen.
- Zahlungsbedingungen und -währung
- Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gem. Incoterms®
- Unterschrift des Exporteurs
Ursprungszeugnisse
In der Regel werden keine Ursprungszeugnisse benötigt. Handelt es sich bei den zu importierenden Waren hingegen um Wein, fermentierten Essig, Produkte aus Trauben und Wein oder weitere Getränke, muss ein von der offiziellen oder offiziell anerkannten Stelle im Ursprungsland ausgestelltes kombiniertes Analyse- und Ursprungszeugnis vorliegen.
Konnossemente
Jedes Konnossement muss einer Zollerklärung entsprechen, ausgenommen beim Import von Rohöl und seiner Derivate als Schüttgut. Hier können mehrere Zollerklärungen für ein Konnossement ausgestellt werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, zu denen eine Zollerklärung für mehrere Konnossemente zulässig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waren für einen Importeur bestimmt sind, einem kommerziellen Vorgang entsprechen und
- Der Transport aufgrund des Warengewichts oder -menge in mehreren Lieferungen oder mit mehreren Transportmitteln stattfindet oder
- Die Waren gemeinsam eine funktionelle Einheit mit eigener Zolltarifnummer bilden
Außer im Falle einiger spezieller Zollverfahren muss die Zollerklärung im Namen des Konnossement-Empfängers registriert werden. Ergeben sich Änderungen am Konnossement, muss sich der Aussteller mit einem Berichtigungsschreiben, der „Carta de Correção“ an die Zielzollstelle richten.
Weitere Begleitpapiere
Packlisten sind für Verzollungszwecke ebenfalls notwendig. Eine Packliste muss eine Übersicht über die einzelnen Packstücke geben, in welcher folgende Angaben zu ihnen gemacht werden müssen:
- Marke
- Nummern
- Anzahl und Art
- Brutto- und Nettogewichte
- Größe jedes einzelnen Packstücks
- Gesamtvolumen der Lieferung
Wird der Zollerklärung keine Packliste beigefügt, ist eine Strafzahlung von 500 R$ fällig. Anders sieht es bei Sendungen aus, die nicht aus Packstücken bestehen, wie etwa Schüttgut oder Güter mit eigener Identifizierung, z. B. Kfz. In diesen Fällen wird keine Packliste benötigt.
Besondere Bestimmungen für ausgewählte Warengruppen
Sollen lebende Tiere sowie tierisches Reproduktionsmaterial importiert werden, muss dafür eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung eingeholt werden. Eine Lizenz des Instituts für Umwelt und erneuerbare Naturressourcen ist hingegen bei der Einfuhr wilder Tiere nötig. Die genannten Waren werden an der Zollstelle einer Inspektion unterzogen. Wie auch für Erzeugnisse tierischen Ursprungs muss ein Gesundheitszeugnis vorliegen, das im Herkunftsland konsularisch beglaubigt werden muss. Zudem sind importierte Produkte tierischen Ursprungs sowie deren Etiketten bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung registrierungspflichtig.
Abhängig vom Risiko, das von importierten Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten ausgehen kann, erfolgt eine Unterteilung in verschiedene Kategorien. Je nach Einordnung der Ware kann es erforderlich sein, eine Genehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung eine Genehmigung für den Import ausstellen zu lassen und ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Exportland vorzulegen. Genehmigungspflicht herrscht bei der Einfuhr von Saatgut. Nicht nur für dieses ist eine Registrierung vorgeschrieben, sondern auch für die Importeure im Nationalen Register für Saatgut und Setzlinge des Landwirtschaftsministeriums.
Ausschließlich beim Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung registrierte Unternehmen dürfen Getränke nach Brasilien importieren. Wenn es sich dabei um Wein, fermentierten Essig, Produkte aus Trauben und Wein sowie weitere Getränke handelt, muss ein kombiniertes Analyse- und Ursprungszeugnis beigelegt werden. Gegebenenfalls kann auch ein Dokument verlangt werden, das Aufschluss über die Reife und den Alterungsprozess der Ware gibt. Nur mit Genehmigung des genannten Ministeriums ist ein Import und die Vermarktung von Wein und Produkten aus Trauben und Wein in Brasilien erlaubt.
Für Medizinische Produkte muss bei der Nationalen Behörde für Gesundheitsüberwachung, der „Agência Nacional de Vigilância Sanitária“ zunächst ein Antrag zu deren Registrierung gestellt werden. Die Zulassung muss auf den Etikettierungen der Produkte vermerkt sein, welche auf dieser Untersuchung basierend zugelassen wurden. Auch sind Verpackungsvorschriften bei pharmazeutischen Spezialitäten beachtet werden. Wir empfehlen Importeuren, sich dahingehend genau zu erkundigen, da auch für Drogen und Kosmetika bestimmte Kontrollvorschriften existieren.
Verschärfte Vorschriften bestehen bei der Einfuhr von Gefahrmüll. Die Kontrolle des Imports erfolgt durch das Institut für Umwelt und erneuerbare Naturressourcen. Für bestimmte Arten von Gefahrmüll herrscht ein Importverbot. Der Import von Pflanzenschutzmitteln setzt eine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums voraus.
Entsprechend einer Verfügung des Nationalen Instituts für Messtechnik, Normierung und Industrielle Qualität, der „Agência Nacional de Metrologie, Normalização e Qualidade Industrial, müssen Spielwaren für den Import nach Brasilien zertifiziert sein. Die Einfuhr von gebrauchten Konsumgütern ist verboten. Besondere Etikettierungsvorschriften bestehen für importierte Textilien.
Für Postsendungen beträgt das zulässige Höchstgewicht 31,5 kg. Zu den bisher erwähnten Dokumenten sind eine internationale Paketkarte und – abhängig von Gewicht und Größe der Postsendung – eine oder zwei Zollinhaltserklärungen in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache nötig. Auch empfehlen wir, zusätzlich zum Bestimmungsort auch den Staat anzugeben, beispielsweise „Rio Branco, Est. Acre“.
Die Höhe der Gebühren, welche von der Botschaft beziehungsweise den brasilianischen Generalkonsulaten in Deutschland erhoben werden, kann variieren, weshalb wir empfehlen, den Betrag bei der jeweiligen Stelle anzufragen.
Bei Packstücken ist die Markierung mit einer laufenden Nummer vorgeschrieben. Ausländische Waren erfordern eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Ursprungsland, wenn der Ursprung durch ihre Kennzeichnung oder Markierung nicht eindeutig erkennbar ist und ein irreführender Eindruck entstehen könnte.
Wir empfehlen, Waren nicht in Heu und Stroh zu verpacken, da hierfür beim Import ein Gesundheitszeugnis verlangt wird. Ferner hat Brasilien die Vorschriften für Holzverpackungen verschärft: Der IPPC-Standard ISPM Nr. 15 ist nun Pflicht und nur gemäß diesem Standard holzverpackte Waren aus dem Ausland werden akzeptiert. Seit dem 1. Februar 2016 ist ein Vermerk in den Shipping Instructions oder in der Bill of Lading erforderlich, ob es sich um Waren in Holzverpackungen handelt, welche Art der Holzverpackungen verwendet wurde und ob eine Behandlung gemäß ISPM-15 durchgeführt wurde.
Sollen Warenmuster ohne Handelswert importiert werden, ist eine zollfreie Einfuhr möglich. Jedoch wird nur dann eine entsprechende Zulassung wird erteilt, wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht genutzt oder gehandelt werden kann. Wir empfehlen, den Vermerk „Muster ohne Wert“ auf derlei Sendungen aufzubringen.
Deutsch-Brasilianische Industrie und Handelskammer in São Paulo (Câmara de Comércio e Indústria Brasil-Alemanha São Paulo), 04719-904 São Paulo – SP, Rua Verbo Divino, 1488, 3° andar, Tel.: +55 - 11 51875100, Fax: +55 11 51817013, E-Mail: ahkbrasil@ahkbrasil.com, Website: http://www.ahkbrasilien.com.br
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Zweigstellen der Auslandshandelskammer Rio de Janeiro
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Kurzfristige und langfristige Lösungen
Kurzfristige Lösungen
Seit über 40 Jahren ist Transway als internationale Seefracht Spedition im globalen Seetransport Geschäft tätig. Wir organisieren für Sie die gesamte Abwicklung: von der Wahl der richtigen Verkehrsträger und Lademittel bis zur seemäßigen Verpackung und zuverlässigen Verschiffung. Unser fachkundiges Team bietet Ihnen maßgeschneiderte Transportlösungen - Ob Vollcontainer (FCL), Sammelcontainer (LCL), Roll on/Roll off, Breakbulk oder konventionelle Verschiffungen.
Die Welt dreht sich von Tag zu Tag schneller, so steigt auch die Anforderungen an die Speditionswelt. Mit einer Vielzahl von qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Partnern können wir auch kurzfristige Transportlösungen realisieren und nahezu “Just In Time” liefern.
Langfristige Lösungen
Preis, Dauer und besondere Anforderungen der Waren sind die wichtigsten Faktoren für den Überseetransport. Dazu kommen noch rechtliche Bestimmungen, Eigenheiten der Ziel- oder Ausgangsländer und einiges andere, um das Sie sich aber dank unseres umfassenden Service nicht kümmern müssen. Wir beziehen Sie nur so weit in den Planungsprozess ein, wie Sie es möchten und beraten Sie gerne, wie Sie regelmäßige Transporte besonders günstig abwickeln.
Als mittelständisches Unternehmen kommen wir vor allem dann mit unserem Angebot ins Spiel, wenn ein Transport einmal umfangreicher ist, in eine Region geht, mit der Sie wenig Erfahrung haben oder sie alle Kapazitäten für das brauchen, was die Kernkompetenz Ihres Unternehmens ist.
Was unterscheidet uns von anderen Speditionen?
Große Speditions-Unternehmen
- Starre Organisationsstrukturen - unflexibel
- Wechselnde Ansprechpartner
- Hotline
- Langsame Reaktionszeit
- Mangelnde Transparenz
- Große Auswahl von Lieferanten und Transportlösungen
- Feste Ansprechpartner über die gesamte Transportkette
- Direkte Durchwahl
- Schnelle Reaktionszeit
- Auskunft über jeden Status, zu jedem Zeitpunkt
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen
Sofern Sie eine Transportversicherung wünschen können wir diese gerne für Sie eindecken. Die komplette organisation übernehmen wir.
Um eine möglichst genaue Frachtkostenkalkulation aufstellen zu können benötigen wir die Sendungsdaten, wie Abmessungen, Gewicht, Packstückanzahl, Gefahrgut (Ja/Nein), sowie den gewünschten Abgangs- und Zielort.
Abhängig von der gewünschten Transportroute stehen uns mehrere Dienste mit sowohl längeren (günstigen) Transitzeiten zur Verfügung, als auch kürzere. Fragen Sie uns hierzu gerne an.
Sowohl im Ex-, als auch im Import können wir die komplette Zollabwicklung für Sie übernehmen, von der Erstellung der Zolldokumente, bi shin zur Anmeldung im Hafen.
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